1. Veranstalter / Verantwortliche / Wettbewerbe und Disziplinen

 

1.1. Rad am Ring wird von der eventwerkstatt GmbH organisiert.

eventwerkstatt GmbH
Rad am Ring
Eichendorffstraße 92
71665 Vaihingen/Enz
service@radamring.de
+49 7042 2 89 22 18

1.2. Verantwortliche

Organisationsleitung: Hanns Martin Fraas (eventwerkstatt GmbH, Vaihingen/Enz)
Sportliche Leitung: Alexander Donike, Düren

1.3. Wettbewerbe und Disziplinen

Rad am Ring ist ein multidisziplinäres Radsport-Festival, das sportliche Angebote in unterschiedlichsten Disziplinen anbietet. Diese Bedingungen/AGB beschreiben alle juristischen und sportlichen Grundlagen für alle Teilnehmer. Für einzelne Disziplinen gibt es übergeordnete Regelwerke (siehe Punkt 2). Sollten innerhalb diesem umfangreichen Regelwerk/AGB oder im Verhältnis zu einem übergeordneten Regelwerk Unklarheiten entstehen, wird in Leistungssport-Disziplinen streng nach dem entsprechenden übergeordnetem Reglement entschieden, bei dort nicht erfassten Unklarheiten kommen die Grundsätze von “fair play” zur Anwendung. Bei Breitensport-Disziplinen behalten wir uns vor, nach bestem Wissen und Gewissen sportlich fair und situationsgerecht zu entscheiden.

2. Wettkampfbestimmungen / Teilnahmevoraussetzungen

Grundlage des Reglements sind für Rennen die Sportordnung sowie die Wettkampfbestimmungen „WB-Straße” und “WB-MTB” des BDR. Abweichungen dazu sind ggf. in diesen Reglement / AGB explizit erwähnt.
Für das 75-km-Jedermann-Rennen und für das 150-km-Jedermann-Rennen gelten zudem die Bestimmungen des German Cycling Cup.

Mit Meldung und Teilnahme an Rad am Ring erkennt der Teilnehmer diese Reglement / AGB/ Veranstaltungsbedingungen an. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich mit dem Inhalt dieser Reglement / AGB/Veranstaltungsbedingungen vertraut zu machen und dessen Inhalt zu befolgen.

2.1. Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind alle Radfahrerinnen und Radfahrer der in den speziellen Reglements (siehe Punkt 13) festgelegten Jahrgänge. Startberechtigt ist nur, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • ordnungsgemäße und fristgerechte Anmeldung mit dem dafür vorgesehenen Online-Formular oder Nachmeldeformular vor Ort
  • Unterschrift auf dem Anmeldeformular oder Anklicken des OK-Buttons bei der Online-Anmeldung als Bestätigung
  • Akzeptanz der Teilnahmebedingungen/AGB/Reglement
  • vollständige Bezahlung der Teilnahmegebühr
  • vollständige Anbringung von Startnummern; das Umknicken oder Abreißen kann zur Disqualifikation führen
  • Für Rennrad-Disziplinen: Der Fahrer muss mit dem eingesetzten Fahrrad bereits über Erfahrungen bei hohen Geschwindigkeiten verfügen (über 80 km/h). Fahrräder können sich aufschaukeln und dadurch können gefährliche Situationen entstehen.

2.2. Fitnessvoraussetzung

Der Teilnehmer verpflichtet sich, seine Sporttauglichkeit zur Teilnahme an der Veranstaltung selbst zu prüfen. Im Zweifelsfalle ist ein Arzt zu Rate zu ziehen.

2.3. Mindestalter/Jugendliche

  • Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen zur Teilnahme das Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Hierfür ist als Abbuchungskonto für die Teilnehmergebühr ein Konto des Erziehungsberechtigten anzugeben. Der Erziehungsberechtigte gibt mit seiner Zustimmung zur Abbuchung auch das Einverständnis zur Teilnahme des Minderjährigen.
  • Bei den 24h-Rennen ist eine Teilnahme unter 18 Jahren nicht möglich. Stichtag hierfür ist der jeweilige Veranstaltungstag der Disziplin von Rad am Ring.
  • Für alle anderen Disziplinen gilt ein Mindestalter von 14 Jahren (Einschränkungen beim MTB-Marathon 50 km und 75 km – siehe Punkt 13.6.1). Stichtag hierfür ist der jeweilige Veranstaltungstag der Disziplin von Rad am Ring. Teilnehmer, die gerade 18 geworden sind, werden in der Altersklasse (AK) Männer/Frauen gewertet. Ausnahme: Tourenfahren touristisch am Samstag – Mindestalter: 10 Jahre (Geburtsjahr)
  • Bei Sammelanmeldungen (z. B. Trainer meldet minderjährige Gruppe an) ist der Anmelder (z. B. Trainer) verpflichtet, die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten einzuholen und bestätigt mit der Anmeldung dem Veranstalter gegenüber, dass er dies getan hat.

2.4. Zusatzbestimmungen 24h-Rennen Rad, MTB

  • Die Teilnahme eines Teammitgliedes an der Teamleiter-Besprechung (siehe Zeitplan) ist erforderlich. Die dort übermittelten Informationen und Ergänzungen zum Reglement sind Bestandteile des Reglements.
  • Es gibt keine Einschränkungen bezüglich Lizenz, Vereinszugehörigkeit etc. Der Fahrer ist lediglich verpflichtet, den gesundheitlichen und fahrtechnischen Anforderungen gerecht zu werden. Hierzu sind ggf. Fachleute zu befragen.

2.5. Zusatzbestimmungen Jedermann-Rennen

Teilnahmeberechtigt sind:

  • Hobby- und Freizeitsportler ohne Lizenz oder Wertungskarte
  • Rad-Touristik-Fahrer (es werden für RaR keine RTF-Punkte vergeben)
  • Rennsportler mit Senioren-/Masters-Lizenz (nur C-Lizenz abwärts)
  • Amateurrennsportler mit Lizenz, der Klassen “Amateure oder Elite-Amateure” oder der jeweiligen entsprechenden ausländischen Klasse angehören.
  • Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich.

An den Jedermann-Rennen bei Rad am Ring können Männer, Frauen und Jugendliche (mit Einverständnis des/der Erziehungsberechtigten) unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft teilnehmen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitglieder einer bei der UCI gemeldeten Sportgruppe. Diese Fahrer können aber aus Marketing Gründen teilnehmen. Bezüglich der Teilnahme lizensierter Sportler anderer Verbände behält sich der GCC eine Einzelfallprüfung vor.

2.6. Zusatzbestimmungen Zeitfahren

Teilnahmeberechtigt sind:

  • Hobby- und Freizeitsportler ohne Lizenz oder Wertungskarte
  • Rad-Touristik-Fahrer (keine RTF-Punkte)
  • Rennsportler mit Senioren-/Masters-Lizenz (alle Klassen)
  • Amateurrennsportler und Profirennsportler mit Lizenz
  • Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich.

2.7. Zusatzbestimmung MTB-Marathon

Es gibt keine Einschränkungen bezüglich Lizenz, Vereinszugehörigkeit etc. Der Fahrer ist lediglich verpflichtet, den gesundheitlichen und fahrtechnischen Anforderungen gerecht zu werden. Hierzu sind ggf. Fachleute zu befragen. Junioren U 17 sind nur für die 25 km-Strecke zugelassen (siehe Punkt 13.6.1).

Wichtige Verhaltensregeln während der Veranstaltung

Die Veranstaltung findet teilweise auf öffentlichen und nicht gesperrten Straßen statt. Die folgenden Regeln sind bei der Teilnahme einzuhalten:

  • Die Teilnehmer müssen sich, sofern relevant, jederzeit unbedingt an die Straßenverkehrsregeln halten. Die Teilnahme erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Unübersichtliche Streckenteile sind vorsichtig zu befahren, in Abfahrten ist sich unbedingt bremsbereit zu halten, und es ist mit entgegenkommenden Fahrzeugen zu rechnen.
  • Alle Teilnehmer müssen auf den kurzen Straßenpassagen auf der rechten Straßenseite (dort möglichst rechts) fahren. Kurvenschneiden ist nicht erlaubt.
    Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
  • Auf der Strecke sind keine Begleitfahrzeuge von Teilnehmern erlaubt; explizit auch keine eBikes.
    Hilfe von anderen Teilnehmern oder externen Dritten ist verboten, insbesondere Schieben, Ziehen und Windschattenfahren durch externe Dritte oder Begleitfahrzeuge.
  • Erlaubt ist das Anreichen von Verpflegung, Getränken, Kleidungsstücken oder Ersatzteilen durch Begleiter in der Feed- and Tec-Zone.
  • Langsamere Teilnehmer müssen Überholenden unverzüglich den Weg frei machen.
  • Defekte muss jeder Teilnehmer generell neben der Strecke beheben, ohne die anderen Teilnehmer zu behindern.

2.8. Sitzposition

Gemäß Strafenkatelog der UCI ist die sogenannte Super Tuck Sitzposition bei Lizenzrennen verboten und somit gemäß § 2 auch bei Rad am Ring. Das gleiche gilt für das Auflegen der Arme auf den Lenker (Zeitfahr-Position). Wir halten dieses Verbot aus Sicherheitsgründen im Speziellen auch bei Rad am Ring für sinnvoll. Aufgrund potenzieller Windböen in schnelle Passagen wie der Fuchsröhre gefährden sich Teilnehmer selbst und andere. Sollte ein Verstoß gegen diese Regeln während des Rennes festgestellt werden (Servicefahrzeuge, Streckenposten) oder nach dem Rennen über Teilnehmerfotos erkannt werden, bekommt das Team/ der Teilnehmer eine Zeitstrafe von 20 min. Der Vollzug der Strafe erfolgt längstens bis zum Ende der Einspruchsfrist gegen das Ergebnis nach der Veranstaltung.

Eingedrehte Bremshebel (Enge Bremshebel-Position) sind verboten. Wird ein Verstoß vor dem Rennen festgestellt, darf nicht gestartet bzw. müssen die Hebel zurückgedreht werden. Ein Verstoß während oder nach dem Rennen wird mit einer Disqualifikation geahndet. Eine nachträglich Ahndung anhand von Fotos ist nicht möglich.

3. Haftung/Einwilligung

3.1 Bestätigung

Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular oder durch den Abschluss einer verbindlichen Online-Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er die
Teilnahmebedingungen/AGB/Reglement zur Kenntnis genommen hat und ausdrücklich akzeptiert.

3.2 Risiko

Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko! Der Teilnehmer weiß und ist sich voll der Gefahren bewusst, welche mit der Ausübung von Radsportarten, insbesondere Mountainbiking und Befahren des Nürburgrings, verbunden sind. Der Teilnehmer erkennt an, dass mit dem Anstreben besonderer sportlicher Leistungen ein Risiko verbunden ist. Der Teilnehmer akzeptiert für sich, dass mit der Ausübung eines solchen Wettkampfsports Leben und körperliche Sicherheit gefährdet sein können. Das beinhaltet Gefahren für jedermann im Wettkampfbereich, insbesondere aufgrund von Umweltbedingungen, technischen Ausrüstungen, atmosphärischen Einflüssen, ggf. Gefahren von öffentlichen Straßen, sowie natürlichen und künstlichen Hindernissen.

3.3 Haftung

Das Befahren und Betreten des Veranstaltungsgeländes, insbesondere der Rennstrecke, erfolgt unter Ausschluss jeglicher Haftung:

1. des Veranstalters sowie dessen Angestellten, Mitarbeiter und/oder Mitglieder
2. des Streckenbetreibers/Rennstreckeneigentümers
3. der Ordner, Marschalls und Sportwarte
4. der Renn- und Streckendienste
5. aller anderen Personen/Sponsoren/Institutionen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen
6. der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen aller hier unter 1 bis 5 genannten Personen und Institutionen

3.4 Vorsatz und Fahrlässigkeit

Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen und nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

3.5 Informationspflicht

Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle seine Teammitglieder und sonstige Begleitpersonen über diesen Haftungsausschluss zu informieren.

3.6 Gesundheit

Der Teilnehmer muss gesund, in guter körperlicher Verfassung und daher in der Lage sein, an Rad am Ring teilzunehmen. Dafür ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer. Mit Empfang der Startnummer erklärt der Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

3.7 Unmöglichkeit

Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet der Veranstalter nur, wenn ihm das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht, sofern dadurch keine Kardinalpflicht betroffen ist.

3.8 Ausrüstung und Bekleidung

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für das Abhandenkommen von Ausrüstung und Bekleidung des Teilnehmers. Der Teilnehmer muss daher selbst entsprechend Sorge tragen oder versichert sein.

3.9 Ordnungspersonal

Den Weisungen von Ordnern ist unbedingt Folge zu leisten.

3.10 Datenspeicherung und -veröffentlichung

Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass die in seiner Anmeldung genannten Daten vom Veranstalter und/oder dessen Dienstleistern maschinell gespeichert und in der Teilnehmer- und Ergebnisliste u. a. im Internet veröffentlicht werden dürfen.

3.11 Nutzungsrechte Fotos

Einwilligungserklärung zur Verbreitung von Bildnissen/Nutzungsrechte: Der Teilnehmer erlaubt ausdrücklich, dass im Rahmen seiner Teilnahme bei Rad am Ring Fotos und Filmaufnahmen (Bildnisse) von ihm erstellt werden dürfen. Die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Rennen/der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen, Videos o. Ä. sowie Interviews im Rundfunk und Fernsehen, dürfen vom Veranstalter in Presse, Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungsstücken und Videokassetten (CD, DVD, Festplatten) auch zu Werbezwecken ohne Vergütungsansprüche und ohne zeitliche und räumliche Begrenzung genutzt werden. Alle Einzelheiten zu unserem Partner sportograf und des Datenschutzes hier.

3.12 Newsletter/Teilnehmerinformation

Einwilligung für Newsletter/Teilnehmer-Informationen:

Durch die Angabe der E-Mail-Adresse erkläre ich mich einverstanden, dass diese für das Versenden von Informationen in Form eines Newsletters an mich vom Veranstalter und seiner Organisationspartner genutzt werden darf. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

3.13 Zeitlimits

Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass er aus dem Rennen/der Veranstaltung genommen wird, wenn er die vorgegebenen Zeitlimits (sofern relevant) überschreitet, gegen das Reglement verstößt oder Gefahr läuft, sich gesundheitlich zu schädigen.

3.14 Ärztliche Notfallversorgung

Wir wollen euch bei Rad am Ring optimal versorgen, auch im Falle von Verletzungen oder Krankheit. Um dieses zu gewährleisten, müsst ihr die Ärzte und das Personal im Medical Center untereinander von ihrer Schweigepflicht entbinden. Das erfolgt nur für den Zeitraum der Versorgung und die Schweigepflicht aller Personen gegenüber Dritten gilt selbstverständlich uneingeschränkt.

Ihr sichert mit eurer verbindlichen Anmeldung zu Rad am Ring also ausdrücklich zu, dass ihr im Falle einer im Laufe der Veranstaltung erlittene oder festgestellten Verletzung oder bei Eintritt einer gesundheitlichen Schädigung und/oder Erkrankung, die eine weitere Teilnahme an der Veranstaltung in Frage stellen könnte, alle behandelnde Kräfte des Rettungs- und Sanitätsdienstes sowie Ärzte und das medizinischen Personal des Medical Centers am Nürburgring von der Schweigepflicht untereinander entbindet.

Die Schweigepflicht ist auch innerhalb dieses Kreises nur dann außer Kraft gesetzt, wenn die Verletzung/Erkrankung ein Sicherheitsrisiko für den betroffenen Teilnehmer darstellt oder wenn der verletzte/erkrankte Teilnehmer ein Sicherheitsrisiko für andere Teilnehmer darstellen könnte.

In diesem Fall darf der behandelnde Arzt auch den Veranstalter insoweit in Kenntnis setzen, dass er empfiehlt, diesen verletzten/erkrankten Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

 

4. Auflagen der NÜRBURGRING 1927 GmbH

4.1 Einschlagen von Erdnägeln

Das Einschlagen von Erdnägeln ist in allen befestigten (Asphalt o. Ä.) Bereichen strengstens untersagt. Schäden, die durch das Einschlagen von Erdnägeln entstehen, werden dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.

4.2 Tiere

Das Mitbringen von Tieren in den Veranstaltungsbereich ist verboten. Ausgenommen hiervon sind Hunde, die aber an der Leine zu führen sind.

4.3 Fahren ohne Fahrerlaubnis, Skateboards

Das Benutzen von Kraftfahrzeugen durch Kinder und Personen ohne Fahrerlaubnis, die Benutzung von Skateboards und ähnlichen Fortbewegungsmitteln sowie die Benutzung von nicht versicherten, nach deutschen Vorschriften aber versicherungspflichtigen Transportmitteln ist verboten.

4.4 Vorschriften in Bezug auf Trinkwasser

Die Trinkwasserversorgung muss den Anforderungen der aktuellen Trinkwasserverordnung entsprechen. Insbesondere müssen Schlauchleitungen und Kupplungen die Hygienestandards erfüllen. Es dürfen nur zugelassene Bauteile verwendet werden (keine Verwendung von Gartenschläuchen etc.).

4.5 Einhaltung der behördlichen Lärmschutzauflagen

Während der gesamten Veranstaltung sind Lärmbelastungen durch lautsprecherverstärkte Musik etc. und das Laufenlassen von Motoren etc. zu unterlassen. Es sind in der Ortschaft Nürburg folgende Lärmgrenzwerte einzuhalten: Beurteilungspegel tagsüber (6:00 bis 22:00 Uhr) bis 60 dB(A) und nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) bis 45 dB(A). Sollten die Lärmbestimmungen vom Teilnehmer nicht eingehalten werden oder gar nach Hinweis durch den Veranstalter wiederholt überschritten werden, ist der Teilnehmer ggf. zum Schadenersatz verpflichtet. Der Veranstalter hat dem Teilnehmer den Schaden nachzuweisen.

4.6 Fliegende Bauten, Zelte, Bühnen

„Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden.“ – Auszug aus dem Gesetzestext.
Im konkreten Fall betrifft dies alle Zelte über 75 m² Fläche. Gemäß dem Beschluss aus der 88. Sitzung des Arbeitskreises für Fliegende Bauten bilden zeltartige Vorbauten an Fahrzeugen zusammen mit dem Fahrzeug eine Einheit und die jeweiligen Flächen sind zu addieren und ergeben zusammen eine bauliche Anlage. Das heißt, ergibt sich aus der Addition der beiden Flächen eine Größe von mehr als 75 m² ist die LBauO RLP anzuwenden.

Merkblatt Verfahrensweise Werkstattzelte

4.7 Umweltschutz

Die NÜRBURGRING 1927 GmbH und der Veranstalter betreiben aktiven Umweltschutz in allen Unternehmensbereichen. Sie erwarten auch von den Teilnehmern und allen Beteiligten, dass der Umweltschutz beachtet wird. Die Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Umweltbereich ist Geschäftsgrundlage. Dies gilt insbesondere für die Vorschriften zur Abfallentsorgung, zum Boden- und Gewässerschutz sowie zum Emmissionsschutz. Die Vorgaben der NÜRBURGRING 1927 GmbH im Merkblatt „Umweltschutzhinweise für die Rennteams” sind in ihrer jeweils gültigen Fassung bindend.

Merkblatt Umweltschutz

5. Materialbestimmungen

5.1. 24h-Radrennen und Jedermann-Rennen

5.1.1 Allgemein

Es gelten die Materialbestimmungen des BDR (Bund Deutscher Radfahrer). Jeder Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrrads selbst verantwortlich. Insbesondere ist dabei auf die Funktionstüchtigkeit der Bremsen und anderer sicherheitsrelevanter Bauteile zu achten. Eine Beleuchtungsanlage ist nachts erforderlich und muss ab Dämmerung bis Sonnenaufgang eingeschaltet sein, siehe Art. 5.1.2. Teilnehmer, deren Fahrrad offensichtlich nicht verkehrstüchtig ist, können von der Organisation jederzeit aus dem Wettbewerb genommen oder nachträglich disqualifiziert werden. Übersetzungsbeschränkungen gibt es nicht. Das nachfolgend aufgelistete Material bzw. die Fahrradtypen sind ausdrücklich nicht zugelassen:

  • Scheibenräder vorn und/oder hinten
  • Zeitfahrlaufräder (auch „four spokes”)
  • Triathlon-, Hörner- bzw. Deltalenker
  • Lenkeraufsätze aller Art (ausgenommen MTB bar-ends)
  • Fahrradanhänger aller Art
  • Packtaschen und andere Zuladungen
  • Trinkflaschen aus Glas oder aus anderen zerbrechlichen oder harten Materialien
  • Einräder
  • Sitz- und Liegeräder (auch Trikes)
  • Tandems
  • Handbikes
  • Lastenräder
  • E-Bikes (Ausnahme Tourenfahren touristisch – Samstag)

Scheibenbremsen bei Rennrädern sind in Abweichung zu BDR/UCI-Bestimmungen für Lizenzsport bei den Rad am Ring Breitensport-Disziplinen zugelassen.

5.1.2 Beleuchtung

Eine Beleuchtungsanlage ist für das 24h-Rennen in den Nachtstunden zwingend erforderlich. Von Sonnenunter- bis Sonnenaufgang muss die Beleuchtungsanlage vorne und hinten einwandfrei funktionieren und in Betrieb sein. Unbeleuchtete Fahrräder können bei Nacht angehalten und/oder aus der Wertung genommen werden.

5.2. Zeitfahren

Es gelten grundsätzlich die Materialbestimmungen des BDR (Bund Deutscher Radfahrer). Wir behalten uns Modifikationen im Sinne einer breitensportlichen Organisation vor. Jeder Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrrades selbst verantwortlich. Insbesondere ist dabei auf die Funktionstüchtigkeit der Bremsen und anderer sicherheitsrelevanter Bauteile zu achten. Teilnehmer, deren Fahrrad offensichtlich nicht renntüchtig ist, können von der Organisation jederzeit aus dem Wettbewerb genommen oder nachträglich disqualifiziert werden. Übersetzungsbeschränkungen gibt es nicht. Das nachfolgend aufgelistete Material bzw. die Fahrradtypen sind ausdrücklich nicht zugelassen:

  • Scheibenräder vorn und/oder hinten (Seitenwindgefahr bei hoher Geschwindigkeit)
  • Trinkflaschen aus Glas oder aus anderen zerbrechlichen oder harten Materialien
  • Einräder
  • Sitz- und Liegeräder (auch Trikes)
  • Tandems
  • Handbikes
  • Lastenräder
  • E-Bikes

5.3. Tourenfahren Sonntag (sportiv)

Jeder Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrrads selbst verantwortlich. Insbesondere ist dabei auf die Funktionstüchtigkeit der Bremsen und anderer sicherheitsrelevanter Bauteile zu achten. Eine Beleuchtungsanlage ist nicht erforderlich. Teilnehmer, deren Fahrrad offensichtlich nicht verkehrstüchtig ist, können von der Organisation jederzeit aus der Veranstaltung genommen werden. Übersetzungsbeschränkungen gibt es nicht. Das nachfolgend aufgelistete Material bzw. die Fahrradtypen sind ausdrücklich nicht zugelassen:

  • Alle E-Bikes, deren Elektrounterstützung 25 km/h überschreitet, insbesodere S-Pedelecs
  • Fahrradanhänger aller Art
  • Pack- und Satteltaschen und andere Zuladungen
  • Trinkflaschen aus Glas oder aus anderen zerbrechlichen oder harten Materialien
  • Einräder
  • Sitz- und Liegeräder (auch Trikes)
  • Handbikes
  • Fahrräder, die mehr als 2 Räder haben – Mehrspurfahrzeuge
  • Tandems
  • Lastenräder
  • Alle Arten von E-Bikes (Ausnahme: Tourenfahren touristisch – Samstag)

5.3.1. Tourenfahren Samstag (touristisch)

Die Materialbestimmungen für das Tourenfahren am Samstag orientieren sich an der STVO. Nachfolgende Fahrzeug-/Fahrradtypen sind aber trotzdem ausdrücklich nicht zugelassen:

  • Fahrradanhänger aller Art
  • Trinkflaschen aus Glas oder aus anderen zerbrechlichen oder harten Materialien
  • Einräder
  • Sitz- und Liegeräder (auch Trikes)
  • Handbikes
  • Fahrräder, die mehr als 2 Räder haben – Mehrspurfahrzeuge

5.4. 24h-MTB-Rennen, MTB-Marathon

Es gelten die Materialbestimmungen des BDR (Bund Deutscher Radfahrer). Jeder Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrrads selbst verantwortlich. Insbesondere ist dabei auf die Funktionstüchtigkeit der Bremsen und anderer sicherheitsrelevanter Bauteile zu achten. Eine Beleuchtungsanlage ist nachts erforderlich. Teilnehmer, deren Fahrrad offensichtlich nicht verkehrstüchtig ist, können von der Organisation jederzeit aus dem Wettbewerb genommen werden oder nachträglich disqualifiziert werden.

Übersetzungsbeschränkungen gibt es nicht.

Jeder Teilnehmer sollte sich für eine Mountainbike-Veranstaltung entsprechend ausrüsten. Dazu gehört bei 24h-MTB-Rennen und MTB-Marathon Kleidung für jedes Wetter und Erste-Hilfe-Ausrüstung. Empfohlen wird das Mitführen von Werkzeug und Material.

Das nachfolgend aufgelistete Material bzw. die Fahrradtypen sind ausdrücklich nicht zugelassen:

  • Fahrradanhänger aller Art
  • Packtaschen und andere Zuladungen
  • Trinkflaschen aus Glas oder aus anderen zerbrechlichen oder harten Materialien
  • Einräder
  • Sitz- und Liegeräder (auch Trikes)
  • Tandems
  • Handbikes
  • Lastenräder
  • E-Bikes
  • Gravelbikes (in den MTB-Disziplinen)

6. Gefahrenhinweise: Absperrungen / Kreuzungsverkehr / Wechselbetrieb

  • Trotz Absperrmaßnahmen müssen die Teilnehmer jederzeit damit rechnen, dass Zuschauer und Begleitpersonen oder Teilnehmer mit „Fahrpause” die Strecke betreten oder befahren. Vor allem im gesamten Bereich der Grand-Prix-Strecke, dort besonders an den Streckenrändern, ist deshalb erhöhte Umsicht geboten.
  • Durch den Wechselbetrieb bei den 24h-Rennen entsteht zusätzliches Gefahrenpotenzial, auf das sich alle Radrennfahrer einstellen müssen. Unerwartete Richtungswechsel von Teilnehmern, unvermutetes Bremsen oder Betrieb am Streckenrand gehören beispielsweise dazu.
  • Wechselbetrieb besteht während der 24h-Rennen auf dem gesamten Gebiet der Grand Prix-Rennstrecke (inkl. Fahrerlagerdurchfahrt und Boxengasse) und zwar vom Übergang Nordschleife zur GP-Strecke eingangs der Zielgeraden bis zum Übergang von GP-Strecke zur Nordschleife eingangs der Zielkurve.
  • Das Entfernen von Absperrgittern, die vom Veranstalter aufgestellt wurden, ist untersagt! Zuwiderhandlungen können bestraft werden.

7. Streckenführung

  • Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Streckenführung seines Rennens/seiner Disziplin exakt zu kennen. Dies gilt insbesondere für den Bereich Grand-Prix-Strecke. In den Streckenpassagen, in denen sich Strecken trennen oder wieder zusammengeführt werden, ist mit entsprechender Umsicht zu fahren.
  • Sollte ein Teilnehmer erstmals bei Nacht zum Einsatz kommen (24h-Rennen), muss er sich die Streckenführung und -beschaffenheit mindestens im Bereich der Grand-Prix-Strecke bei Tageslicht anschauen und sich etwaige Gefahrenpunkte und deren Kennzeichnung merken.
  • Informationen, die zur Strecke im Rahmen der Fahrerbesprechung (nur 24h-Rennen) gegeben werden, zählen zum Reglement.

8. Wildwechsel

Wildwechsel kann auch auf der Rennstrecke nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

9. Absage / Verlegung / Unterbrechung / Nichtantritt

9.1

Eine Veranstaltung kann abgesagt werden. Bitte informiert euch deshalb rechtzeitig vor dem Reiseantritt auf unserer Webseite, ob die Veranstaltung auch wie angedacht stattfindet.

9.2

Unsere Haftung bei Absage, Abbruch, Verschiebung oder sonstigen wesentlichen Änderungen der Veranstaltung beschränkt sich auf die Erstattung des Nennwertes der Teilnahmegebühren. Persönliche Arrangements, die der Teilnehmer einschließlich Reise- und Unterbringung im Zusammenhang mit der Veranstaltung trifft, erfolgen auf eigene Kosten und eigene Gefahr. Wir haften in diesen Fällen nicht über die Erstattung des Nennwerts der Eintrittskarte hinaus, insbesondere für getätigte Aufwendungen. Für diese Haftungsbeschränkung gelten die Einschränkungen gemäß § 3 entsprechend.

9.3

Wird die Veranstaltung auf Grund eines Umstands abgesagt, abgebrochen oder verschoben, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Einschränkungen aufgrund Covid-19 einschließlich Mutationen), wird der Veranstalter die Veranstaltung, soweit und sobald möglich und zumutbar, nachholen. In diesem Falle behalten die Teilnahmebestätigungen ihre Gültigkeit.

9.4.

Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, bei einer witterungsbedingten Gefährdung der Teilnehmer/Besucher die Veranstaltung jederzeit zu unterbrechen oder abzusagen.

9.5.

Bei einem Nichtantritt des einzelnen Teilnehmers verfällt jeglicher Anspruch dessen gegenüber dem Veranstalter.

10. Begleitfahrzeuge / Hilfe / Defektbehebung

10.1. Gültig für alle Rad-Disziplinen außer Zeitfahren

  • Ist Anhalten notwendig, muss dies grundsätzlich auf der rechten Fahrbahnseite erfolgen. Defekte oder Pannen sind durch Heben der rechten Hand zu signalisieren.
  • Der Austausch von Ersatzteilen und Werkzeug zwischen Teilnehmern ist gestattet. Bei Stürzen, Pannen oder körperlichen Beschwerden ist es ausdrücklich erlaubt, fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es sind nur Begleitfahrzeuge des Veranstalters zugelassen. Wer sich vom Begleitfahrzeug zum Ziel transportieren lässt, verliert beim 24h Rennen diese Runde komplett, beim Jedermann-Rennen erfolgt eine Disqualifikation.

10.2. Zeitfahren

  • Ist Anhalten notwendig, muss dies grundsätzlich auf der rechten Fahrbahnseite erfolgen. Defekte oder Pannen sind durch Heben der rechten Hand zu signalisieren.
  • Individuelle Begleitfahrzeuge sowie Verpflegung vom Streckenrand sind nicht zugelassen.

11. Fahrordnung / Warmfahren / Startordnung

  • Kein Teilnehmer darf einen anderen behindern oder gefährden. Ein Teilnehmer darf unter keinen Umständen an der Entfaltung seiner vollen Geschwindigkeit oder aber am Vorbeifahren gehindert werden.
  • Abdrängen, Abziehen, Abschieben oder andere Aktionen zum Zweck des persönlichen oder gegenseitigen Vorteils sind verboten. Es ist außerdem verboten, im Windschatten von motorisierten Fahrzeugen zu fahren oder sich von ihnen ziehen oder aus ihnen schieben zu lassen. Dies gilt auch nach Sturz oder Defekt.
  • Zum Warmfahren stehen nur der öffentliche Verkehrsraum oder die Versorgungswege rund um den Nürburgring zur Verfügung. Auf dem Gelände kann man sich lediglich “auf der Rolle” warmfahren. Ergänzungen werden ggf. vor der Veranstaltung bekanntgegeben.
  • Das Wegwerfen von Abfällen und Trinkflaschen ist verboten und wird bestraft.
  • Die auf www.radamring.de veröffentlichten Informationen zu Vorstart, Startaufstellung und Startzeiten sind bindend.

11.1. Zusatzbestimmungen 24h-Radrennen und 24h-MTB-Rennen

Fahrerwechsel sind grundsätzlich nur im Bereich der Grand Prix-Strecke (Ausnahmen sind Orga-Team, MTB) und einmal pro Runde erlaubt. Mehrmaliges Wechseln pro Runde ist ausdrücklich verboten. Pro Team darf immer nur ein Fahrer auf der Strecke sein. Die letzte Runde gilt hier als Ausnahme, sofern das Team dann nicht mehr auf Ergebnis fährt.

11.2. Zusatzbestimmungen Zeitfahren

11.2.1 Fahrordnung

  • Wird ein Fahrer eingeholt, darf er weder Führungsarbeit übernehmen, noch vom Windschatten des ihn überholenden Fahrers profitieren.
  • Der Fahrer, der einen anderen überholt, muss einen Seitenabstand von mindestens 2 Metern einhalten. Nach einem Kilometer muss der eingeholte Fahrer mindestens 25 Meter vom anderen entfernt fahren.
  • Das Einhalten dieser Vorschrift ist erstens ein Gebot der Fairness und wird zweitens von Ordnungspersonal überwacht.
  • Gegenseitige Hilfe unter den Fahrern ist verboten.
  • Bei Zuwiderhandlungen werden Zeitstrafen und Disqualifikationen vom Rennleiter ausgesprochen.

11.2.2. Startordnung

  • Die Fahrer starten in Abständen von 20 Sekunden (Änderungen vorbehalten).
  • Jeder Fahrer muss mindestens 15 Minuten vor seinem Start zur Kontrolle seines Fahrrades im Startbereich erscheinen.
  • Die Startzeiten der einzelnen Fahrer werden nach Ende des Online-Anmeldevorgangs erstmals veröffentlicht. Nachmelder bekommen eine spätere Startzeit.
  • Der Start erfolgt gemäß Startnummer in aufsteigender Reihenfolge. Zur Erstellung der Startliste werden im Anmeldeformular Parameter abgefragt.
  • Der Fahrer muss aus dem Stand starten. Er wird von einem “Halter” festgehalten und losgelassen, ohne angestoßen zu werden. Es kommen ggf. zwei “Halter” parallel zum Einsatz, da wir bei einer kürzeren Taktzeit wie oben angekündigt ggf. 2-spurig zum Start aufstellen.
  • Der Starter gibt dem Fahrer die Startanweisung durch rückwärts zählen der Zeit. Fahrer, die nicht rechtzeitig am Start stehen, können unter normalen Umständen nicht mehr zugelassen werden.
  • Jeder Fahrer ist allein dafür verantwortlich, sich über Änderungen im Zeitplan/Reglement zu informieren. Änderungen werden, falls nötig, über Email und/oder vor Ort im Bereich Startrampe/Bühne kommuniziert.

11.3. Zusatzbestimmungen Tourenfahren

  • unbedingt rechts fahren
  • nicht mit mehreren Teilnehmern nebeneinander fahren
  • erhöhte Aufmerksamkeit bei Bergab-Passagen

12. Strafenkatalog

    • Das Aussprechen von Strafen erfolgt allein durch die Rennleitung.
    • Das Strafmaß richtet sich nach dem unten angeführten Strafenkatalog oder übergeordneten Reglements z. B. des BDR
    • Die Rennleitung ist berechtigt, auch Strafen für Vergehen zu verhängen, die nicht Bestandteil dieses Katalogs sind. Das Strafmaß wird dann durch die Rennleitung festgelegt.

Art des Vergehens & Strafmaß

  • Vordrängeln in der Startaufstellung                           Verwarnung
  • Aufstellen im falschen Startblock                              Verwarnung, Zeitstrafe oder Disqualifikation
  • Unsportliche Fahrweise / Unsportliches Verhalten       Verwarnung oder Disqualifikation
  • Gefährliche Fahrweise                                               Verwarnung oder Disqualifikation
  • Vorsätzliche gefährliche Fahrweise                            Disqualifikation
  • Startaufstellung mit einem regelwidrigen Fahrrad       Startverbot
  • Nutzung eines regelwidrigen Fahrrades im Rennen       Zeitstrafe oder Disqualifikation
  • Abnehmen des Sturzhelms im Rennen                         Disqualifikation
  • Regelwidriges Anbringen von Startnummern               Verwarnung oder zwei Minuten Zeitstrafe
  • Rücken- oder Rahmennummern nicht erkennbar          Verwarnung oder zwei Minuten Zeitstrafe
  • Gefährdung von Konkurrenten                        Disqualifikation
  • Regelwidriger Sprint                                                 Disqualifikation
  • Abziehen am Trikot                                                  Zwei Minuten Zeitstrafe
  • Festhalten an Fahrzeugen/Krädern/Rennfahrern          Disqualifikation
  • Abschieben zwischen Fahrern einer Mannschaft           Verwarnung oder zwei Minuten Zeitstrafe
  • Abschieben eines Fahrers der anderen Mannschaft      Verwarnung oder zwei Minuten Zeitstrafe
  • Absichtliche Behinderung eines Rennfahrers               Verwarnung, 2min Zeitstrafe oder Disqualifikation
  • Absichtliches Abweichen vom Kurs                             Disqualifikation
  • Abkürzungsversuch                                                   Disqualifikation
  • Windschutz hinter einem Fahrzeug                             Verwarnung oder fünf Minuten Zeitstrafe
  • Regelwidrige mechanische Hilfe                                Verwarnung oder fünf Minuten Zeitstrafe
  • Behinderung eines offiziellen Fahrzeuges                    Verwarnung oder eine Minute Zeitstrafe
  • Nichtbeachtung der Hinweise der Rennleitung Verwarnung oder eine Minute Zeitstrafe oder Disqualifikation
  • Beleidigung, Bedrohung, unkorrektes Benehmen         Disqualifikation
  • Tätlichkeiten gegen andere Personen                         Disqualifikation
  • Mitführen eines Glasbehälters                        Disqualifikation
  • Regelwidriges Fortwerfen eines Gegenstandes Verwarnung oder eine Minute Zeitstrafe
  • Fortwerfen eines Glasgegenstandes                            Disqualifikation
  • Erneute Passage der Ziellinie mit Rückennummer        Verwarnung oder zwei Minuten Zeitstrafe
  • Nichtteilnahme an der Siegerehrung                           Verlust der Ehrengaben
  • Tragen von sicherheitsgefährdender Kleidung             Verwarnung oder zwei Minuten Zeitstrafe
  • Befahren der Zielgeraden entgegen Rennrichtung        Disqualifikation
  • Supertuck Position        20 Minuten Zeitstrafe
  • Zeitfahrposition (Unterarme auf dem Lenker)        20 Minuten Zeitstrafe
  • Enge Bremshebel-Position        Startverbot bzw. Disqualifikation

 

Eine Disqualifikation bedeutet auch den Verlust aller Auszeichnungen und Ehrengaben. Die Organisationsleitung behält sich die Aberkennung von Auszeichnungen und Ehrengaben auch bei unsportlichem Verhalten vor, das nicht im Strafenkatalog aufgeführt ist.

 

13. Wertungen

Die Zugehörigkeit zu einer Altersklasse wird nach den Vorgaben des BDR bestimmt.

Für eine Wertung ist es nicht zwingend, dass ein Rennen über die ursprünglich geplante Distanz abgehalten wird. Bei Verkürzung der Distanz erfolgt dennoch eine Wertung.

13.1. 24h-Radrennen

13.1.1 Einzelfahrer und Teams
      • Einzelfahrer (Männer)
      • Einzelfahrerinnen (Frauen)
      • 2er-Teams Männer (inkl. Mixed)
      • 2er-Teams Frauen
      • 4er-Teams Männer (inkl. Mixed)
      • 4er-Teams Frauen
      • 8er-Teams Männer (inkl. Mixed)
      • 8er-Teams Frauen
13.1.2 Altersklassen
13.1.2.1 Einzelfahrer

Einzelfahrer werden in untenstehenden Altersklassen gewertet

      • Männer/Frauen m/w bis 1995
      • Master 1 m/w 1985 – 1994
      • Master 2 m/w 1975 – 1984
      • Master 3 m/w 1965 – 1974
      • Master 4 m/w 1964 und älter
13.1.2.2 Teams

24h-Teams werden über das Durchschnittsalter der Teammitglieder klassifiziert. Es ergibt sich durch die Addition der Alterszahlen aller Teammitglieder und anschließender Division durch die Anzahl der Teammitglieder. Das Alter eines Teilnehmers definiert sich über die Subtraktion des Geburtsjahres von der aktuellen Jahreszahl. Also unabhängig vom Geburtstag ändert sich jede AK zum 1. Januar eines Jahres.

      • Männer/Frauen m/w bis 29 Jahre
      • Master 1 m/w bis 39 Jahre
      • Master 2 m/w bis 49 Jahre
      • Master 3 m/w bis 59 Jahre
      • Master 4 m/w ab 60 Jahre

13.2. 24h-MTB-Rennen

13.2.1 Einzelfahrer und Teams
      • Einzelfahrer (Männer)
      • Einzelfahrerinnen (Frauen)
      • 2er-Teams Männer (inkl. Mixed)
      • 2er-Teams Frauen
      • 4er-Teams Männer (inkl. Mixed)
      • 4er-Teams Frauen
      • 8er-Teams Männer (inkl. Mixed)
      • 8er-Teams Frauen
13.2.2 Altersklassen
13.2.2.1 Einzelfahrer

Einzelfahrer werden in untenstehenden Altersklassen gewertet

      • Männer/Frauen m/w bis 1995
      • Master 1 m/w 1985 – 1994
      • Master 2 m/w 1975 – 1984
      • Master 3 m/w 1965 – 1974
      • Master 4 m/w 1964 und älter
13.2.2.2 Teams

24h-Teams werden über das Durchschnittsalter der Teammitglieder klassifiziert. Es ergibt sich durch die Addition der Alterszahlen aller Teammitglieder und anschließender Division durch die Anzahl der Teammitglieder. Das Alter eines Teilnehmers definiert sich über die Subtraktion des Geburtsjahres von der aktuellen Jahreszahl. Also unabhängig vom Geburtstag ändert sich jede AK zum 1. Januar eines Jahres.

      • Männer/Frauen m/w bis 29 Jahre
      • Master 1 m/w bis 39 Jahre
      • Master 2 m/w bis 49 Jahre
      • Master 3 m/w bis 59 Jahre
      • Master 4 m/w ab 60 Jahre

13.3. Jedermann-Rennen

13.3.1 Altersklassen

Neben der Gesamteinzelwertung (Männer und Frauen) werden in den nachfolgend aufgeführten Altersklassen Wertungen geführt.

      • Jugend – m/w – 2008 und jünger
      • Junioren – m/w – 2006-2007
      • Männer/Frauen – m/w – 1995-2005
      • Master 1 – m/w – 1985-1994
      • Master 2 – m/w – 1975-1984
      • Master 3 – m/w – 1965-1974
      • Master 4 – m/w – 1955 -1964
      • Master 5 – m/w – 1954 und älter

Dabei werden die einzelnen Tages-Altersklassenwertungen mittels der vorab stehenden Punktetabelle (analog der Gesamt-Einzelwertungen) in eine eigene Gesamtwertung überführt. Auch hier werden die besten 8 Ergebnisse der 10 Veranstaltungen in das Gesamtergebnis übernommen.

Das 25-km-Rennen wird nicht im GCC gewertet.

13.3.2 Teams (gilt nicht für 25-km-Rennen)

Im Rahmen der Jedermann-Rennen erfolgt eine Teamwertung. Dabei können für die Mannschaftswertung beliebig viele Fahrer gemeldet werden. Das Verhältnis von Geschlecht und Alter der Mannschaftsmitglieder ist dabei unerheblich (Aus diesem Grund muss die Mannschaftswertung aus der geschlechterübergreifenden Rangliste (unisex-Wertung) aller Teilnehmer erfolgen).

Die Mannschaftswertung des Rennens wird durch Addition der Platzzahlen der Teammitglieder erstellt. Ausschlaggebend hierfür ist die unisex-Wertung des Rennens. Dabei werden jeweils 4 aufeinander folgende Fahrer eines Teams (1.–4. Fahrer Team XX = Mannschaft 1, 5.–8. Fahrer Team XX = Mannschaft 2, usw.) als Mannschaft gewertet.

Das Team mit der geringsten Platzzahl gewinnt die Tagesmannschaftswertung. Besteht Gleichstand zwischen einem oder mehreren Teams, entscheidet unter diesen Teams die Platzierung des besten Fahrers der entsprechenden Mannschaften in der Tageseinzelwertung.

Die Punktevergabe für die GCC-Teamwertung erfolgt analog des Wertungssystems für Einzelfahrer (siehe oben). Das beste Team erhält demnach 250 Punkte plus Kilometerpunkte usw.

Sollen bestimmte Fahrer als Team zusammen gewertet werden, so muss sich der Team-Name deutlich von anderen Teams unterscheiden. Die Nennung des Sponsor- oder Teamnamens mit Ordnungszahl genügt dabei nicht.

Es ist unter Beachtung der vorab genannten Bedingungen auch die Meldung mehrerer Teams möglich. Der geforderte Namensunterschied muss auch bei der Nennung von Teams auf unterschiedlichen Streckenlängen im Rahmen der Veranstaltung beachtet werden.

Ergebniserstellung Tageswertung

Die ersten 50 ankommenden männlichen Teilnehmer / 15 ankommenden weiblichen Teilnehmer werden nach Zieleinlauf, die nachfolgend ankommenden Teilnehmer anhand ihrer Nettofahrzeit laut Transponder für das Ergebnis des jeweiligen Rennens (Tagesergebnis) gewertet. Die Wertung in den Altersklassen erfolgt grundsätzlich nach Nettozeiten. Allerdings gilt für die ersten 50 Männer/15 Frauen der Tagesgesamtwertung, dass sie auch in der AK-Wertung gemäß Zieleinlauf platziert werden. Das heißt, die ersten 50 Männer/15 Frauen nach Zieleinlauf werden in der AK-Wertung unabhängig von der Nettozeit vor den Fahrern/innen platziert, die in der Gesamtwertung schlechter als ab Platz 50/15 sind.

Die Zeitmessung erfolgt über Transpondertechnik.

13.4. Zeitfahren

Neben der Gesamteinzelwertung (Männer und Frauen) wird in den nachfolgend aufgeführten Altersklassen gewertet.

13.4.1 Altersklassen
      • Jugend m/w 2008 und jünger
      • Junioren m/w 2006 – 2007
      • Männer/Frauen m/w 1995 – 2005
      • Master 1 m/w 1985 – 1994
      • Master 2 m/w 1975 – 1984
      • Master 3 m/w 1965 – 1974
      • Master 4 m/w 1964 und älter

13.5. Tourenfahren

Es gibt beim Nordschleifen-Tourenfahren keine Wertung. RTF-Punkte werden keine vergeben.

13.6. MTB-Marathon

Die Wertung des MTB-Marathons erfolgt ausschließlich als Wertung für Einzelstarter. Neben der Gesamtwertung für Männer und Frauen wird in den Altersklassen gemäß 13.6.1. gewertet.

13.6.1. Altersklassen
      • Junioren U 17 m/w 2007-2009 (nur bei 25 km-Strecke)
      • Junioren U 19 m/w 2005-2006
      • Männer/Frauen m/w 1984-2004
      • Master m/w 1974-1983
      • Grand Master m/w 1973 und älter

14. Siegerehrung / Medaillen / Urkunden

Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, sich über seine Rennergebnisse zu informieren und bei entsprechender Platzierung unaufgefordert und pünktlich zur Siegerehrung zu erscheinen.
Beim Fernbleiben von der Siegerehrung erlischt der Anspruch auf Auszeichnungen und Preise. Das gilt auch dann, wenn der Siegerehrungs-Zeitplan im Laufe der Veranstaltung geändert werden musste.
Urkunden können über das Internet ausgedruckt werden. Die Urkunde wird auf der Ergebnisseite als PDF vor Verfügung gestellt. Vor Ort gibt es keinen Urkunden-Schnelldruck.

14.1 Preise Disziplinen

Jeweils Platz 1 bis 3 der unterschiedlichen Disziplinen in Frauen- und Männerwertung unterteilt, bekommt Pokale und Sachpreise bei der Siegerehrung übergeben.

14.2 Preise Altersklassen

In den Altersklassen erhalten die Platzierten (Plätze 1 bis 3) Siegermedaillen.

14.3 Urkunden

Urkunden stehen als PDF über die Ergebnislisten zur Verfügung. Urkunden für das Nordschleifen-Tourenfahren stehen im Ergebnis-Modul unter www.radamring.de in einem speziellen Bereich zum Download bereit. Vor Ort gibt es keinen Urkunden-Schnelldruck.

14.4 Medaillen

Jeder Teilnehmer von Rad am Ring (außer Tourenfahren) erhält eine Finisher-Medaille.

14.5 eBike Enduro-Race

Für die Plätze 1bis 3 (Männer und Frauen zusammen) gibt es Pokale und Sachpreise.

15. Helme / Schutzkleidung

  • Helmpflicht besteht für alle. Der Helm muss das Siegel eines anerkannten Prüfinstituts enthalten (z. B. DIN-Norm 33954, SNEL-Norm, ANSI-Norm o. ä.).
  • Fahren ohne Helm wird mit einer Strafe gemäß §12 geahndet. Dauerhaftes Fahren ohne Helm führt zum Ausschluss.
  • Auf korrekten Sitz auf dem Kopf ist zu achten
  • Der Helm darf keine Beschädigungen aufweisen
  • Der Helm benötigt unbeschädigte, nicht dehnbare Halteriemen, die an mindestens drei Stellen mit der Schale verbunden und die mittels Sicherheitssystem (nicht Klett o. Ä.) schließbar sein müssen.

16. Startnummern

Alle Teilnehmer erhalten Sattelstützennummern und Helmnummern. Für den MTB-Marathon gibt es zusätzlich Lenkernummern. Ausführliche Informationen liefern Videos und das Infoblatt unseres Zeitnehmers hier. Teilnehmer ohne Startnummer müssen damit rechnen, dass sie aus dem Rennen genommen, zumindest aber mit einer Strafe belegt werden.

17. Anmeldebestätigung

Bei Online-Anmeldungen erfolgt keine postalische Bestätigung, nur die des Systems (Ausdruckfenster und E-Mail).

18. Rücktritt, Nichtantritt, Umbuchungen/Ersatzteilnehmer, Rücklast

18.1. Rücktritt

Der Teilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Dies erfolgt durch schriftliche Erklärung dem Veranstalter gegenüber. Erfolgt ein Rücktritt bis 60 Tage vor der Veranstaltung, wird die Teilnahmegebühr abzüglich nachfolgender Bearbeitungsgebühr zurückerstattet.
Bearbeitungsgebühr im Falle einer Stornierung bis 60 Tage vor der Veranstaltung:

  • Jedermann-Rennen/Tourenfahren/Zeitfahren/MTB-Marathon/ E-Enduro-Race: 10,00 €
  • 24h-Rennen, Einzelfahrer: 10,00 €
  • 24h-Rennen, 2er-Team: 15,00 €
  • 24h-Rennen, 4er-Team: 25,00 €
  • 24h-Rennen, 8er-Team: 25,00 €

Tritt ein Teilnehmer später als 60 Tage vor der Veranstaltung zurück, erfolgt keine Rückerstattung.

18.2. Nichtantritt

Tritt der Teilnehmer nicht an, erfolgt ebenfalls keine Erstattung der Teilnahmegebühr.

18.3. Umbuchungen/Ersatzteilnehmer

  • Bei allen Umbuchungen werden 10,00 € Bearbeitungsgebühr fällig (auch am Veranstaltungstag).
  • Nach dem Online-Anmeldeschluss sind Umbuchungen aller Disziplinen nur noch im Teilnehmer-Center (TNC) vor Ort gegen eine Gebühr von 10,00 € möglich.
  • Umbuchung auf einen Ersatzteilnehmer am Veranstaltungstag ist nur möglich, wenn eine schriftliche Bestätigung des zum Zeitpunkt der Veranstaltung gemeldeten Teilnehmers vorliegt. Eine zweite Übergabe des Startplatzes ist nicht möglich.
  • Erfolgt eine Umbuchung weniger als 60 Tage vor der Veranstaltung auf eine geringerwertige Disziplin, verfällt der Mehrbetrag.

18.4. Rücklast

Die durch eine Rücklastschrift entstehenden Bankkosten des Dienstleisters Abavent gehen zu Lasten des Teilnehmers.

18.5. Storno-Bedingungen Boxen

Komplette Boxen können bis zum 31. Januar des Veranstaltungsjahres kostenfrei storniert werden. Danach werden 50 % Stornogebühren fällig. Ab 60 Tage vor der Veranstaltung betragen die Stornogebühren 100 %.

19. Zeitnahme und Transponder

Die Zeitnahme erfolgt mit Transponder-Technologie. Der Transponder wird mit den Startunterlagen ausgegeben. Er befindet sich in einer Trinkflasche oder ist in die Startnummer integriert. Die Montage muss vorschriftsgemäß erfolgen (19.2. Transponder-Befestigung). https://www.youtube.com/watch?v=K5Hvjih1LWk

Die Ergebnisse werden nach folgenden Verfahren ermittelt:

24h-Radrennen: es wird die Start- und individuelle Zielzeit gemessen. Der Fahrer mit den meisten Runden gewinnt. Bei gleicher Rundenzahl entscheidet die bessere Fahrzeit.

24h-MTB-Rennen: es wird die Start- und individuelle Zielzeit gemessen. Der Fahrer mit den meisten Runden gewinnt. Bei gleicher Rundenzahl entscheidet die bessere Fahrzeit.

MTB-Marathon: Der Start erfolgt neutralisiert. Alle Teilnehmer bekommen die identische Startzeit. Es können auch Blockstartzeiten vergeben werden. Exakte Informationen erfolgen spätestens beim Start. Die Zielzeit wird individuell gemessen. Die Fahrzeit entscheidet. Die kürzeste Fahrzeit ist die beste.

Jedermann-Rennen: Netto-Zeitmessung mit Modifikation: es wird die individuelle Start- und Zielzeit gemessen. Allerdings werden die ersten 50 Männer und die ersten 15 Frauen nach Zieleinlauf gewertet. Ab Platz 51 Männer und Platz 16 Frauen entscheidet die Netto-Fahrzeit. (siehe auch GCC-Reglement)

Zeitfahren: Netto-Zeitmessung; es wird die individuelle Start- und Zielzeit gemessen. Die Fahrzeit entscheidet. Die kürzeste Fahrzeit ist die beste.

E-Enduro-Race: Die Fahrzeiten der Stages werden zwischen dem jeweiligen Stage-Start und Stage-Ziel ermittelt und addiert. Die insgesamt kürzeste Fahrzeit ist die beste

19.2. Transponderbefestigung

19.2.1. 24h-Radrennen und 24h-MTB-Rennen

Jedes Team erhält den Transponder in einer Trinkflasche. Diese ist im Trinkflaschenhalter am Rad zu transportieren. Für alternative Transportvarianten übernimmt der Teilnehmer die Verantwortung. Tests haben ergeben, dass Transponder-Flaschen grundsätzlich auch in der Rückentasche funktionieren. Wichtig dabei ist, dass keine Jacke darüber gezogen wird. Kritisch wird es vor allem, wenn z. B. eine nasse, dicke Jacke über der Transponder-Flasche liegt und das Signal dadurch erheblich schwächt. Einzelfahrer erhalten den Transponder als Bestandteil der Sattelstützennummer. Hier geht’s zum Video-Tutorial.

19.2.2. Jedermann-Rennen, Zeitfahren, MTB-Marathon

Jeder Teilnehmer erhält den Transponder als Bestandteil der Sattelstützennummer.

19.3. Kontrolltechnik

Neben Kontrollen durch Streckenposten und Sportwarte wird die Strecke an mehreren Stellen über Kontrollschleifen überwacht. Sollte ein Transponderimpuls an einer Kontrollschleife fehlen, wird dem Fahrer bzw. dem Team die Runde gestrichen.

19.4. Einspruch gegen das Ergebnis

Einsprüche gegen das Ergebnis sind binnen acht Tagen nach dem Rennen schriftlich beim Veranstalter einzureichen. Hierzu bitte ausschließlich das Online-Beschwerde-Formular benutzen (für Beschwerden direkt vor Ort liegen ebenfalls Formulare aus). Nach diesem Zeitpunkt werden keine Einsprüche mehr angenommen. Eventuelle Änderungen des Ergebnisses werden bis spätestens 14 Tage nach der Veranstaltung veröffentlicht.

20. Leistungen des Veranstalters

      • Ausschreibung, Abmeldeabwicklung, Buchungsbestätigung und Unterlagen-Ausgabe
      • Aktuelle und umfassende Informationen per Internet – vor allem auch vor der Veranstaltung
      • Teilnehmer-Service per Mail und Telefon
      • abgesperrte Rennstrecke (Nordschleife und/oder Grand-Prix-Strecke, MTB-Strecke) für die tatsächliche Dauer des Rennens individuelle Zeitmessung mittels Transpondersystem (sofern Disziplin mit Zeitnahme)
      • Startnummern mit Befestigungsmaterial
      • Teilnehmer-Informationen
      • Ergebnis-Monitor im Grand-Prix-Fahrerlager
      • technischer Service im Grand-Prix-Fahrerlager
      • unterschiedliche Verpflegung in verschiedenen Verpflegungsstationen
      • Begleitfahrzeuge
      • Sanitätsdienst, medizinischer Notdienst
      • Toiletten und Duschmöglichkeiten
      • Aufbau einer zusätzlichen Stromversorgung für 24h-Parzellen außerhalb des GP-Fahrerlagers
      • Finisher-Urkunde als PDF abrufbar
      • Finisher-Medaille (außer Lizenz-Rennen, Nordschleifen-Tourenfahren)
      • Internet-Ergebnisdienst
      • Camping für 24h-Rennen im Fahrerlager
      • Erstellung und Versand individueller Einfahrt-Scheine (nur 24h-Rennen)
      • Team-Stellplatz im Fahrerlager für Teilnehmer des 24h-Rennens
      • Physio-Service (gegen Entgelt)
      • Eintritt Expo (für alle)

21. Teilnahmegebühren / Servicegebühr

Das Inkasso für Rad am Ring wird von unserem Dienstleister Abavent GmbH übernommen. Neben dem Sepa-Lastschriftverfahren (kostenlos) wird als Zahlungsmöglichkeit bei Online-Anmeldungen eine Zahlung auf Rechnung (nur Firmen) angeboten. Die Teilnehmergebühren sind unter 21.1 bis 21.6 aufgeführt. Wir machen die Teilnehmer darauf aufmerksam, dass in den Teilnahmegebühren aller Disziplinen eine jeweilige Servicegebühr von 30 Prozent des Gesamtbetrags enthalten sind.

21.1. 24h-Radrennen

Disziplinen/Distanzen
bis 30.11.2023
bis 01.07.2024
Nachmeldegebühr
24h Rad: 8er-Team: mit Boxenplatz 1350,00€ 1400,00€ 80,00€
24h Rad: 8er-Team: mit Parzelle 1160,00€ 1220,00€ 80,00€
24h Rad: 4er-Team: mit Boxenplatz 710,00€ 750,00€ 50,00€
24h Rad: 4er-Team: mit Parzelle 630,00€ 680,00€ 50,00€
24h Rad: 2er-Team: mit Boxenplatz 415,00€ 450,00€ 30,00€
24h Rad: 2er-Team: mit Parzelle 360,00€ 400,00€ 30,00€
24h Rad: Einzelfahrer: mit Boxenplatz 230,00€ 250,00€ 20,00€
24h Rad: Einzelfahrer mit Parzelle 200,00€ 220,00€ 20,00€

21.2. 24h-MTB-Rennen

Disziplinen/Distanzen
bis 30.11.2023
bis 03.07.2023
Nachmeldegebühr
24h MTB: 8er-Team: mit Boxenplatz 1350,00€ 1400,00€ 80,00€
24h MTB: 8er-Team: mit Parzelle 1160,00€ 1220,00€ 80,00€
24h MTB: 4er-Team: mit Boxenplatz 710,00€ 750,00€ 50,00€
24h MTB: 4er-Team: mit Parzelle 630,00€ 680,00€ 50,00€
24h MTB: 2er-Team: mit Boxenplatz 415,00€ 450,00€ 30,00€
24h MTB: 2er-Team: mit Parzelle 360,00€ 400,00€ 30,00€
24h MTB: Einzelfahrer: mit Boxenplatz 230,00€ 250,00€ 20,00€
24h MTB: Einzelfahrer mit Parzelle 200,00€ 220,00€ 20,00€

21.3. Jedermann-Rennen

Disziplinen/Distanzen
bis 30.04.2024
bis 01.07.2024
Nachmeldegebühr
150 km-Rennen 80,00€ 85,00€ 10,00€
75 km-Rennen 80,00€ 85,00€ 10,00€
25 km-Rennen 50,00€ 60,00€ 10,00€

 

21.4. Zeitfahren

Disziplinen/Distanzen
bis 30.04.2023
bis 01.07.2024
Nachmeldegebühr
Zeitfahren 50,00€ 55,00€ 10,00€

 

21.5. Tourenfahren/ E-Bike

Disziplinen/Distanzen
bis 01.07.2024
Nachmeldegebühr
Tourenfahren sportive 26,00€ 5,00€
Tourenfahren U16 sportive 15,00€ 5,00€
Tourenfahren/ E-Bike 22,00€ 5,00€
Tourenfahren/E-Bike U16 10,00€ 0,00€

 

21.6. Kids-Cup

Disziplinen/Distanzen
bis 01.07.2024
Nachmeldegebühr
Kids-Cup 1 5,00€ 0,00€
Kids-Cup 2 5,00€ 0,00€

 

22. Anwendbares Recht / Salvatorische Klausel

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Veranstalter und Teilnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

 

23. Datenschutz (DSGVO)

Datenschutz ist uns wichtig. Alle Informationen zum Datenschutz für Teilnehmer gemäß DSGVO sind im Anmelde-Modul verankert und über diesen Link abrufbar.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Gutscheine der Eventwerkstatt GmbH

 

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle von der Eventwerkstatt GmbH, Eichendorffstraße 92, 71665 Vaihingen-Enz (nachstehend ″Eventwerkstatt″), ausgegebenen Gutscheine. Soweit für einzelne Gutscheinarten besondere Bedingungen gelten, gehen diese dann diesen ″Allgemeinen Geschäftsbedingungen″ vor.

2. Datenschutz

Die Eventwerkstatt nutzt personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung. Eine Verwendung für darüberhinausgehende Zwecke findet nur statt, sofern eine Einwilligung des Betroffenen oder ein gesetzlicher Ausnahmetatbestand vorliegen.

3. Reklamationen bei Kauf Umtausch

Reklamationen beim Kauf bzw. Umtausch eines Eventwerkstatt Gutscheins müssen innerhalb von 14 Tagen ab Kauf bzw. Umtausch erfolgen, um noch die Möglichkeit einer Rückverfolgung gewährleisten zu können. Reklamationen ab 14 Tagen nach dem Kauf bzw. Umtausch werden nicht mehr anerkannt.

4. Gültigkeitszeitraum

Gutscheine sind in voller Höhe in allen Disziplinen bei Rad am Ring gemäß gesetzlicher Regelung 3 Jahre gültig.

5. Einlösung

Eventwerkstatt Gutscheine können bei der Anmeldung zu einzelnen Disziplinen online in unserem Anmeldeportal unter radamring.de eingelöst werden. Teileinlösungen des Gutscheinbetrages sind möglich. Restbeträge können für weitere Buchungen unserer Veranstaltungen und Disziplinen zeitlich unbegrenzt eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Der Gutschein kann nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich. Pro Bestellung ist nur ein Gutschein einlösbar. Der Gutschein kann nur für den Kauf von Waren und nicht für den Kauf von weiteren Gutscheinen verwendet werden.

6. Berechtigung bei Einlösung

Die Eventwerkstatt ist nicht verpflichtet, die Berechtigung eines Gutschein-Einlösers über die Prüfung der Gültigkeit des Einlösungscodes hinaus zu prüfen. Der Inhaber des Gutscheins hat daher dafür Sorge zu tragen, dass der Gutschein und/oder der Einlösungscode nicht in die Verfügungsgewalt nicht berechtigter dritter Personen gelangt. Für einen von einer nicht berechtigten Person eingelösten Gutschein gilt § 793 Abs. 1 S. 2 BGB entsprechend.

7. Erfüllung

Beim Kauf eines Gutscheines ist Erfüllungsort der Sitz der Eventwerkstatt zum Zeitpunkt des Kaufes. Bei Übersendung eines nicht elektronisch, sondern in verkörperter Form ausgegebenen Gutscheins an den Einlöser geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und die Gefahr des Verlustes des versandten Gutscheins entsprechend § 447 BGB mit Auslieferung an die zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer bzw. Einlöser über.

8. Mehrfacheinlösung

Eine missbräuchliche oder mehrfache Einlösung eines Eventwerkstatt Gutscheins wird strafrechtlich verfolgt. Dazu zählt ausdrücklich auch der Versuch einer missbräuchlichen oder mehrfachen Einlösung.